Ausfuhranmeldung: Optimieren Sie Ihren Exportprozess

In der globalisierten Wirtschaftswelt sind Ausfuhren ein wichtiger Teil des Geschäftsbetriebs vieler Unternehmen. Die Ausfuhranmeldung ist zusammen mit der Ware und dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) entscheidend in diesem Prozess. Sie gewährleistet eine reibungslose und gesetzeskonforme Abwicklung Ihrer internationalen Geschäfte.

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Die Ausfuhr­anmeldung: Ihr Schlüssel zur Einhaltung von Export­bestimmungen

Die Ausfuhranmeldung ist ein zentraler Schritt im Exportprozess. Bei der Ausfuhr von Waren außerhalb der Europäischen Union oder anderer Zollgebiete ist dieses offizielle Dokument erforderlich. Ohne diese Anmeldung darf die Ware die EU nicht verlassen. Es enthält detaillierte Informationen über die Art, Menge, den Wert sowie den Bestimmungsort der exportierten Waren. Eine korrekt ausgefüllte Ausfuhranmeldung gewährleistet die Einhaltung der Exportvorschriften und ermöglicht einen reibungslosen Ablauf beim Zoll. Nur mit einer bestätigten Anmeldung lassen sich zum Beispiel Umsatzsteuerbefreiungen nutzen oder unnötige Verzögerungen und Strafen vermeiden.

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Wann wird eine Ausfuhranmeldung beim Zoll nötig? 

Sobald Sie Waren aus der EU in ein Drittland liefern möchten, wird in vielen Fällen eine Ausfuhranmeldung beim Zoll fällig. Das gilt für Exporte per Lkw, Flugzeug, Schiff oder auch per Post. Entscheidend ist, dass die Ware die EU verlässt.

Die Ausfuhranmeldung ist verpflichtend, wenn der Gesamtwert Ihrer Sendung über 1.000 Euro liegt oder das Gewicht die Grenze von 1.000 Kilogramm überschreitet. Auch bei bestimmten Produktgruppen greift die Pflicht – etwa bei genehmigungspflichtigen Gütern oder Waren mit doppeltem Verwendungszweck. In diesen Fällen verlangt der Zoll eine vorherige Anmeldung, unabhängig von Wert oder Gewicht. 

Ausfuhranmeldung nach Großbritannien neue gesetzliche Zollregularien rund um das Thema Brexit

Seit dem 01.01.2021 müssen Sendungen nach Großbritannien elektronisch zur Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden. Ab 1000,- EUR Warenwert ist ein Ausfuhrbegleitdokument notwendig. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Anmeldung für Ihre Lieferung.

Die geltenden Wertgrenzen unterteilt in die jeweiligen Verfahren (einstufig, zweistufig) müssen eingehalten werden.

Mehr dazu auf:https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Brexit/brexit_node.html

Ausfuhr Zoll: die Rolle des zentralen Bestandteils beim Exportgeschäft

Die Ausfuhr Zoll Prozedur ist eine wichtige Komponente des internationalen Handels. Bei der Ausfuhr von Waren kontrolliert der Zoll die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften. Das umfasst die Überprüfung der vorgelegten Ausfuhranmeldung, die korrekte Klassifizierung der Waren und die Bezahlung aller fälligen Zölle und Steuern. Außerdem gewährleistet der Zoll die Einhaltung von Exportkontrollgesetzen und bietet Beratungsleistungen für Unternehmen an, die neu im Exportgeschäft sind. Ein korrektes Verständnis des Zolls ist somit unerlässlich für ein erfolgreiches und rechtskonformes Exportgeschäft.

Ist eine Ausfuhranmeldung beim Zoll auch elektronisch möglich?

Durch die Nutzung elektronischer Systeme können Unternehmen ihre Ausfuhranmeldungen effizienter und schneller abwickeln. Dabei wird eine elektronische Ausfuhranmeldung erstellt, um Informationen an die Zollbehörden zu übermitteln und den Export von Waren zu deklarieren. Diese digitalen Anmeldungen enthalten Informationen zu den exportierten Waren, ihrem Wert, ihrer Menge, ihrer Klassifizierung und anderen relevanten Daten. 

ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) ist ein Beispiel für ein solches elektronisches System, das in Deutschland verwendet wird. Es automatisiert den Zollabwicklungsprozess und erleichtert die Kommunikation zwischen Unternehmen und Zollbehörden – allerdings ist der digitale Zoll-Prozess nicht weniger komplex als die klassische Anmeldung des Exports. Für Exporteure bietet sich deshalb an, Unterstützung bei professionellen Zolldienstleistern einzuholen.

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Ausfuhranmeldung beim Zoll: Der Ablauf in sechs Schritten

Damit Ihre Ware ohne Verzögerung die EU verlassen darf, muss der gesamte Ablauf der Ausfuhranmeldung korrekt und vollständig durchlaufen werden. Der Zoll prüft dabei nicht nur die Angaben zur Ware, sondern auch die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und möglicher Ausfuhrbeschränkungen.

Um Ihnen den Prozess besser zu veranschaulichen, haben wir die einzelnen Schritte übersichtlich zusammengefasst:

1

Erfassung der Ausfuhrdaten: Zunächst nehmen wir alle notwendigen Informationen zu Ihrer Ausfuhr auf: Warendaten, Zolltarifnummer, Empfängerland, Versandart und Rechnungswert. Diese Angaben sind die Grundlage für die elektronische Anmeldung im ATLAS-System.

2

Elektronische Übermittlung an die Ausfuhrzollstelle: Wir übertragen Ihre Ausfuhranmeldung direkt an die zuständige Ausfuhrzollstelle. Als Schnittstelle zum Zoll nutzen wir das ATLAS-System, über das der Vorgang offiziell gestartet und registriert wird.

3

Prüfung durch den Zoll: Die Zollbehörde prüft die eingereichte Anmeldung. In Abhängigkeit von Ware, Empfängerland oder Risikoeinstufung kann der Zoll eine Kontrolle der Ware anordnen oder die Ausfuhr ohne weitere Prüfung freigeben.

4

Transport zur Ausgangszollstelle: Sobald die Freigabe durch die Ausfuhrzollstelle erfolgt ist, wird die Ware an die Ausgangszollstelle transportiert – dort verlässt sie physisch das Zollgebiet der EU. Wir stellen sicher, dass die notwendigen Unterlagen auch dort korrekt vorliegen.

5

Erstellung des Ausgangsvermerks: Nach dem tatsächlichen Ausgang wird durch die Zollbehörde der Ausgangsvermerk ausgestellt. Dieser Nachweis ist entscheidend für die steuerfreie Ausfuhr und dokumentiert den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.

6

Sonderfälle: Bei vorübergehenden Ausfuhren oder sensiblen Gütern wie Dual-Use-Waren gelten zusätzliche Auflagen. Im Vorfeld klären wir für Sie, welche Dokumente erforderlich sind, und übernehmen auch in solchen Fällen die sichere Abwicklung.

Das Ausfuhr­begleitdokument: Voraussetzung für eine gesetzeskonforme Ausfuhr

Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein zentrales Element der Zollabwicklung beim Export in Drittstaaten. Es wird im Rahmen der Ausfuhranmeldung erstellt und dokumentiert, dass eine Sendung zur Ausfuhr genehmigt wurde. Ohne ein korrekt ausgefülltes ABD kann der Transport Ihrer Waren erheblich verzögert oder sogar gestoppt werden.

Wann Sie ein Ausfuhrbegleitdokument vorlegen müssen

Sobald eine Ware dauerhaft aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland ausgeführt wird, ist ab bestimmten Schwellenwerten ein Ausfuhrbegleitdokument vorgeschrieben. Die Pflicht zur Erstellung greift, wenn der Warenwert 1.000 Euro übersteigt oder das Gesamtgewicht mehr als 1.000 Kilogramm beträgt. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Sendung, nicht auf einzelne Positionen.

Unabhängig vom Wert ist das ABD auch dann notwendig, wenn die Ware unter ein genehmigungspflichtiges Ausfuhrverfahren fällt oder besonderen Beschränkungen unterliegt. Die Erstellung erfolgt im Rahmen der elektronischen Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System, sobald die zuständige Ausfuhrzollstelle die Anmeldung angenommen hat.

Diese Rolle spielt das Ausfuhrbegleitdokument beim Zoll

Das ABD begleitet die Ware physisch oder elektronisch von der Ausfuhrzollstelle bis zur Ausgangszollstelle und enthält alle zollrelevanten Informationen, die den Export rechtlich absichern. Zugleich dient das Ausfuhrbegleitdokument als Nachweis, dass die Ausfuhranmeldung angenommen und die Ware korrekt erfasst wurde. Ohne dieses Dokument ist an der Ausgangszollstelle keine Anmeldung möglich, was den Weitertransport stoppt. Erst nach Vorlage und Prüfung des ABD kann der Ausgangsvermerk erstellt werden – dieser gilt als Beleg für die tatsächliche Ausfuhr. Für Unternehmen ist das ABD somit Voraussetzung, um Exporte umsatzsteuerfrei abzurechnen und rechtssicher abzuwickeln. Es sorgt für Transparenz gegenüber dem Zoll und schützt vor Verzögerungen oder rechtlichen Folgen beim Versand in Drittstaaten.

Ausfuhranmeldung: Die Vorteile der Zusammenarbeit einer erfahrenen Zollagentur

Angesichts der Komplexität und der hohen Anforderungen der Ausfuhranmeldung und des Ausfuhrbegleitdokuments wenden sich viele Unternehmen an spezialisierte Zolldienstleister. Denn schon kleine Fehler können den Versand verzögern oder zu Rückfragen durch den Zoll führen. Mit rapid-zoll holen Sie sich Unterstützung, die den Prozess deutlich einfacher und sicherer macht. Auf diese Weise minimieren Sie das Risiko von Verzögerungen, Strafen oder anderen Problemen. Wir übernehmen für Sie alle Schritte der Ausfuhranmeldung – sorgfältig, digital und termingerecht. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um die Zollformalitäten kümmern.

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Ein Zolldienstleister wie Rapid Zoll bietet eine Reihe von Vorteilen:

Mit der Unterstützung von Rapid Zoll als Ihre Zollagentur können die Ausfuhranmeldung und das Ausfuhrbegleitdokument zu reibungslosen und effizienten Prozessen werden, die den Erfolg Ihres internationalen Geschäfts unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihr Anliegen – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. 

Kernkompetenzen neben der Ausfuhranmeldung im Überblick

Wir übernehmen die Zollanmeldung in ...

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