Das Ausfuhrbegleit­dokument: Unverzichtbar für den Transport Ihrer Waren

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auch als EX.1 Dokument bezeichnet, begleitet die Waren vom Ausgangszollamt bis zur Ausfuhrabfertigung an der EU-Grenze. Dieses Dokument bestätigt, dass die Waren ordnungsgemäß für den Export deklariert wurden und ist für den reibungslosen internationalen Warenverkehr unverzichtbar.

Für Sendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro oder 1.000 Kilogramm ist diese Dokumentation verpflichtend. Denn ohne ein korrekt ausgefülltes ABD kann der Transport Ihrer Waren erheblich verzögert oder sogar gestoppt werden. 

Das Dokument wird ausgedruckt der entsprechenden Sendung beigelegt und dient außerdem der Erhebung von Handelsstatistiken sowie zur Garantie der Einhaltung von Verboten und Einschränkungen im internationalen Handel.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss das Ausfuhrbegleit­dokument erstellen?

In der Regel ist der Exporteur für die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments verantwortlich. Der Exporteur ist die Person oder das Unternehmen, das die Waren aus einem Land herausführt. Es liegt in seinem Interesse, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt und vollständig ausgefüllt sind, um einen reibungslosen Exportprozess zu gewährleisten und so unnötige Kosten und rechtliche Folgen zu vermeiden.

Der Exporteur kann das Ausfuhrbegleitdokument selbst erstellen oder sich dabei von einem Zolldienstleister unterstützen lassen. In einigen Fällen kann das Ausfüllen des Ausfuhrbegleitdokuments auch elektronisch über spezielle Plattformen oder Systeme erfolgen, die von den Zollbehörden oder anderen relevanten Institutionen bereitgestellt werden.

Diese Informationen beinhaltet das ABD / EX.1 Dokument

Die genauen Anforderungen und Datenfelder können je nach Land und Zollvorschriften variieren. Im Allgemeinen enthält das Ausfuhrbegleitdokument jedoch folgende Informationen:

Name, Adresse und andere Identifikationsinformationen des Exporteurs, z. B. EORI-NUmmer (des Versenders) und Angaben des Empfängers.

Angaben zum Transportmittel, einschließlich des Namens des Frachtführers, des Transportschemas (z.B. See-, Luft- oder Landverkehr) und der geplanten Route.

Eine detaillierte Beschreibung der exportierten Waren, einschließlich der Menge, des Gewichts, der Maße, der Wertangaben und der Warenklassifizierung nach dem Harmonisierten System (HS).

Angabe des Ursprungslandes der Waren, was für die Anwendung von Präferenzabkommen und die Bestimmung von Zollsätzen wichtig ist.

Die korrekte Klassifizierung der Waren nach dem Harmonisierten System (HS), um die anwendbaren Zollsätze und -vorschriften zu bestimmen.

Informationen zur Art und Anzahl der Verpackungen, einschließlich Container, Paletten oder sonstiger Verpackungsmaterialien.

Referenzen zu anderen begleitenden Dokumenten wie Handelsrechnung, Packliste, Ursprungsnachweis und eventuellen Lizenzen oder Genehmigungen.

Angaben zum Zollwert der Waren und den Zahlungsbedingungen, die für die Zollabfertigung relevant sind.

Darüber hinaus können weitere Informationen angefordert werden – diese sind je nach den spezifischen Anforderungen des Ziellandes oder aufgrund von Handelsabkommen oder Exportkontrollvorschriften erforderlich.

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Kernkompetenzen unserer Zollagentur im Überblick

Wir übernehmen die Zollanmeldung in ...

Ausfuhrbegleitdokument selbst erstellen ist aufwändig – diese Schritte übernehmen wir für Sie

Wer als Exporteur ein ABD erstellen möchte, benötigt Zugang zu den Systemen des Zolls, um eine digitale Ausfuhranmeldung durchführen zu können. Auch wenn dieses Verfahren gegenüber Schriftverkehr schon vereinfacht ist, wird dennoch einiges an Fachwissen und Aufwand benötigt, um ein Ausfuhrbegleitdokument korrekt zu erstellen. 

Vor allem bei regelmäßigen Export-Prozessen ist es für Unternehmen wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um eine Ablehnung der Ausfuhrdokumentation aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen zu vermeiden, die bei geringer Erfahrung mit Zollprozessen passieren können. Zu nötigen Maßnahmen gehören eine sorgfältige Überprüfung aller Angaben vor der Einreichung, die Schulung des Personals für korrekte Zollprozesse und die Aktualisierung der Zollabwicklungssysteme. Einiges an Kosten wird bei Ihnen im Unternehmen anfallen, bis Sie eigene Zoll-Experten geschult oder eingestellt haben. 

Sie können sich massiven Aufwand sparen und Risiken wie Fehler vermeiden, indem Sie auf die Unterstützung von Zollexperten wie Rapid Zoll zurückgreifen. Wir können jeden Schritt der Zollabwicklung für Sie übernehmen: professionell und effizient.

Unsere Leistungen beim Erstellen von Ausfuhrbegleitdokumenten

Digitale ABD Erstellung

Exporteure benötigen einen Online-Zugang zum ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem). Mit diesem werden ABDs digital erstellt und elektronisch an den Zoll übersandt. Allerdings sind dafür bestimmte Hard- und Softwareausstattungen notwendig. 

Wir sind bereits als Teilnehmer des digitalen Zoll-Verfahrens angemeldet und vermitteln gerne und effizient zwischen Ihnen und den zuständigen Zollstellen, ohne dass Sie Ihr Unternehmen aufwändig selbst registrieren müssen.

Erfassung der Exportdaten

Im ATLAS führen wir die Erstellung eines Ausfuhrbegleitdokuments durch. Hier erfassen wir die relevanten Exportdaten, einschließlich Warenbeschreibung, Menge, Gewicht, Wert, Bestimmungsort usw. und geben die genaue Klassifizierung der Ware nach dem Harmonisierten System (HS) an. Hierbei handelt sich um standardisierten Codes, die die Waren eindeutig identifizieren und klassifizieren. Diese Daten benötigen wir von Ihnen in unserem Formular.

Auswahl des passenden Zollverfahrens

Das geeignete Zollverfahren für Ihre Exportwaren kann die Ausfuhr im normalen Verfahren oder im vereinfachten Verfahren sein. Das vereinfachte Verfahren wird oft für Waren angewendet, bei denen die Zollformalitäten als weniger komplex erachtet werden, z. B. bei geringwertigen oder standardisierten Waren. 

Die genauen Kriterien können je nach Land, Handelsbeziehungen und spezifischen Zollvorschriften variieren. Eine Zollagentur wie Rapid Zoll kennt stets die aktuellen Gegebenheiten in Ihrem Ziel-Land und plant die richtigen Verfahrensweisen, um unnötige Aufwände zu vermeiden.

Prüfung der Angaben und Übermittlung an den Zoll

Wir überprüfen sorgfältig alle eingegebenen Informationen, um sicherzustellen, dass diese korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen oder Problemen führen – wir arbeiten gewissenhaft und akkurat, da wir wissen, was eine Verzögerung für Ihr Geschäft bedeuten kann.

Die erfassten Daten werden dann elektronisch an das ATLAS-System gesendet. Dies kann über eine Schnittstelle oder eine Online-Plattform erfolgen. Wir haben stets die Fristen zur Übermittlung der Daten und Anmeldung der Sendung im Blick, damit Ihre Exportware das Land rechtzeitig mit dem Ausfuhrbegleitdokument verlassen kann.

Erhalt der MRN (Master Reference Number)

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten wir eine MRN, die als einmalige Referenznummer für Ihren Zollvorgang bzw. Ihr Ausfuhrbegleitdokument dient. Diese Nummer hallten wir für mögliche Rückfragen oder Kontrollen bereit. Typischerweise beinhaltet die ersten zehn Stellen der MRN das Erstellungsdatum der Zollanmeldung. Die folgenden Zeichen geben Auskunft über das Zollamt, das die Anmeldung bearbeitet hat, gefolgt von einer laufenden Nummer zur Identifizierung der konkreten Anmeldung.

Die korrekte Verwendung der MRN ist entscheidend, um den Status und den Verlauf einer Zollabwicklung nachzuverfolgen und zu dokumentieren. So können wir Ihnen jederzeit transparent über den Stand Ihrer Sendung berichten.

Archivierung der Dokumente

Wir archivieren Ausfuhrbegleitdokumente und andere relevante Unterlagen gemäß den Vorschriften des jeweiligen Landes, damit Behörden und Sie selbst alle vergangenen Sendungen leicht nachvollziehen können.

Kann der Zoll mein EX.1 Dokument ablehnen?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Ausfuhrbegleitdokument vom Zoll abgelehnt wird. Mögliche Fehlerursachen können falsche oder unvollständige Angaben, fehlende Unterlagen oder fehlende Zahlungen, Inkonsistenzen bei der Warenklassifizierung oder Nichteinhaltung von Vorschriften sein.

Indem Sie die Erstellung von ABDs professionellen Zoll-Experten überlassen, können Sie diese Risiken vermeiden. Wir kontrollieren laufend alle notwendigen Unterlagen und Schritte zur Abwicklung Ihrer Warenausfuhr, damit alles korrekt abläuft.

Manchmal ist es im internationalen Warenverkehr allerdings nicht vollständig möglich, Exporte ganz ohne Schwierigkeiten abzuwickeln – zum Beispiel, wenn die Einfuhr von Waren in ein Land aufgrund von Sanktionen beschränkt wird. In solchen Fällen nehmen wir umgehend Kontakt mit den Zollbehörden auf, um Klarheit zu erhalten und Probleme schnell beheben zu können. Durch unsere etablierten Kontakte, erfahrenen Experten und lösungsorientierte Arbeitsweise haben wir immer alle aktuellen Informationen und vermeiden spontane Ablehnungen.

Für welche Waren wird ein Ausfuhrbegleit­dokument benötigt?

Für den Export nahezu aller Waren benötigt man ein Ausfuhrbegleitdokument. Dies gilt für Handelswaren genauso wie für lebende Tiere, Kunstwerke und Produkte mit militärischer Verwendung. Allerdings sind bei den letzteren Beispielen oft noch zusätzliche Dokumente notwendig, um eine allen rechtlichen Anforderungen entsprechende Einfuhr zu ermöglichen.

Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften und Regelungen für den Export, und die Notwendigkeit eines Ausfuhrbegleitdokuments hängt von diesen Vorschriften ab. In den meisten Einfuhrländern sind aber nur wenige bestimmte Waren oder Exporte von den Anforderungen eines Ausfuhrbegleitdokuments befreit, wobei das vereinfachte Zollverfahren zutrifft. 

Zu den Waren, die ABD benötigen, gehören beispielsweise:

Egal, welche Waren Sie vertreiben: Wir finden die richtigen Lösungen für Ihre Ex- und Importe. Nehmen Sie Kontakt mit unserem professionellen Team auf und sprechen Sie jetzt mit uns zu Ihrem Vorhaben.

EX.1 Dokument vom Zolldienstleister: Ihre Partner für problemlose Abwicklung

Ein Zolldienstleister unterstützt Unternehmen bei der reibungslosen Abwicklung von Exportprozessen genau wie bei Importverzollung. Die Leistungen eines Dienstleisters für Zollprozesse sind z. B.

Zolldienstleister sorgen für die Einhaltung von Zollvorschriften und minimieren Risiken im internationalen Handel. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie einer Zollagentur erleichtert Unternehmen die Navigation der komplexen Zollregelungen – für effiziente und rechtskonforme Handelsgeschäfte.

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