Einfuhranmeldungen beim Zoll leicht gemacht

Rapid Zoll ist Ihr Partner für eine erfolgreiche Einfuhranmeldung beim Zoll. Verlassen Sie sich auf eine professionelle Zollabwicklung und profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen für Ihren Warenverkehr.

Wir übernehmen für Sie die Zollanmeldung, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Beantragen Sie jetzt ganz einfach online den Import von Waren.

Einfuhranmeldung beim Zoll für nur 95€* in wenigen Schritten

*Der erste Auftrag kostet 95€ inkl. 1 Zolltarifnummer (ZTN) zzgl. MwSt. Sondervereinbarungen bei mehreren Abwicklungen sind möglich. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte telefonisch unter 02331 38 405 40 oder per Mail.

Schritt 2

Ausgefülltes Formular hier hochladen oder per Mail an import@rapid-zoll.de inkl. der unten genannten Dokumente zusenden:

  • Kopie der Handelsrechnung
  • Packlinglist
  • B/L, AWB, ATB-Nummer (was ist das?)
  • ATR / EUR.1
  • Frachtkosten­rechnung
  • wenn über LKW: dann T1 und CMR
  •  

Hinweis: Sie können die Datei nicht online ausfüllen und möchten sie ausdrucken - haben aber keinen Scanner? Dann senden Sie uns einfach Fotos der ausgefüllten Seiten per Mail zu.

Schritt 3

Wir prüfen die bereitgestellten Dokumente und melden uns, falls etwas fehlt. Die Einfuhranmeldung wird bei den Zollbehörden eingereicht und wir übernehmen die Kommunikation.

Schritt 4

Wir informieren Sie, sobald die Zollabwicklung abgeschlossen ist und alle Zölle sowie Steuern bezahlt sind und die Waren freigegeben sind.

Kundenstimmen

Häufige Fragen zur Importverzollung / Einfuhranmeldung

Wofür stehen die Abkürzungen B/L, AWB und ATB-Nummer?

Bill of Lading (B/L): Frachtbrief vom Schiff, den Sie i.d.R. vom Verkäufer erhalten.

Air Waybill (AWB): Luftfrachtbrief als Begleitpapier bei einer Luftfracht, den Sie i.d.R. vom Verkäufer erhalten.

ATB-Nummer: Wird vom Zoll generiert, nachdem der Transporteur die Ware beim Zoll/Zolllager angemeldet hat. Mit dieser Nummer können wir die Verzollung abschließend an den Zoll senden.

Die Bereitstellung von Handelsrechnungen, Lieferscheinen, Frachtpapieren, und gegebenenfalls speziellen Zertifikaten ist erforderlich. Oft werden auch Angaben zur Zolltarifnummer (HS-Code) und zur Herkunft der Waren benötigt. Laden Sie dazu die Datei herunter und füllen Sie sie online oder als Ausdruck aus und senden Sie sie uns zu.

Die Dauer kann variieren, abhängig von der Komplexität der Waren und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. In der Regel kann der Prozess innerhalb von einer Stunde bis zu 3 Tagen abgeschlossen werden. Dies ist abhängig vom Zoll.

Für Ihren ersten Auftrag bei uns berechnen wir 95€ inkl. 1 ZTN zzgl. MwSt.

Bei weiteren Abwicklung berechnen wir nur noch 75€ inkl. 1 ZTN zzgl. MwSt.

Grundsätzlich sind Sondervereinbarungen möglich. Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch oder per Mail.

Ja, viele Zolldienstleister bieten die Möglichkeit an, die Zahlung der anfallenden Zölle und Steuern in Ihrem Namen zu übernehmen. Dies wird oft durch ein Zollkonto oder durch Vorauszahlung geregelt.

Wenn Fehler bei der Einfuhranmeldung auftreten oder Dokumente fehlen, kümmern wir uns als Zolldienstleister um die Korrektur und die Kommunikation mit den Zollbehörden, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu minimieren. 

Wir übernehmen die Zollanmeldungen in Deutschland, der Schweiz, in Großbritannien, Belgien sowie in Holland.

  • Für alle gewerblichen Importe: Wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land importiert werden, unabhängig von deren Art oder Wert.
  • Bei Überschreiten bestimmter Wertgrenzen: Auch bei privaten Sendungen muss eine Einfuhranmeldung abgegeben werden, wenn der Warenwert eine bestimmte Freigrenze (meist 22 Euro für den EU-Import) überschreitet.
  • Für spezielle Waren: Bestimmte Waren, die strengen regulatorischen Kontrollen unterliegen, wie Arzneimittel, Chemikalien, Lebensmittel oder lebende Tiere, erfordern immer eine Einfuhranmeldung.

Die Einfuhranmeldung ist immer dann erforderlich, wenn Waren aus einem Drittland in die EU eingeführt werden, besonders wenn sie spezifischen Zoll- oder Sicherheitsbestimmungen unterliegen.

Übersicht der Waren, für die eine Einfuhranmeldung benötigt wird:

  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren: Dazu gehören Tabak, Alkohol und Kraftstoffe. Für diese Waren müssen auch Verbrauchsteuern entrichtet werden.
  • Gefahrgut: Chemikalien, explosive Stoffe und andere gefährliche Güter müssen bei der Einfuhr immer angemeldet werden, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheits- und Umweltschutzstandards entsprechen.
  • Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte: Diese erfordern häufig zusätzliche Zertifikate, wie z. B. Gesundheitszeugnisse, und müssen beim Zoll angemeldet werden.
  • Kulturgüter: Bei der Einfuhr von Kulturgütern, wie Kunstwerken oder Antiquitäten, sind besondere Vorschriften zu beachten, die eine Einfuhranmeldung erfordern.
  • Technologische Geräte und Waren, die Exportkontrollen unterliegen: Hierzu gehören z. B. bestimmte Maschinen oder Software, die nicht ohne Weiteres importiert werden dürfen und daher eine umfassende Einfuhranmeldung erfordern.

Kontaktformular für Fragen oder Ihre Dokumente

Rückruf anfordern

Sie haben Fragen und möchten, dass wir Sie anrufen? Hinterlassen Sie uns Ihren Namen und eine Telefonnummer. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.